Absenzen- und Dispensationswesen | Nach oben |
Generell gilt gemäss §22 Abs. 1 des Volksschulgesetzes, dass ein schulpflichtiges Kind nicht ohne wichtigen Grund dem Unterricht fern bleiben darf. Dies gilt insbesondere auch für die Absenzen von bis zu vier aufeinanderfolgenden Schulhalbtagen. Solche Gesuche richten Sie mündlich oder schriftlich an die Klassenlehrperson. Längere Absenz oder ein Gesuch für Dispensation von einzelnen Fächern muss schriftlich an die Schulleitung gerichtet sein (§27 Vollzugsverordnung). Der Kindergarten bildet die 1. Stufe der Volksschule. Für Absenzen und Dispensationen gelten dieselben Regelungen wie für die Primarschule. Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit zum Bezug von Jokertagen. Jedes Kind hat ein Anrecht pro Schuljahr zwei Jokertage zu beziehen. Ein bezogener Jokertag gilt immer als ganzer Tag. Dies unabhängig ob an diesem Tag ein Halbtag oder zwei Halbtage Unterricht wäre. Nicht bezogene Jokertage können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden. Für den Bezug von Jokertagen braucht es keine Angabe von Gründen. Die beiden Jokertage können einzeln oder hintereinander, auch vor oder nach Ferien, bezogen werden. Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig der Klassenlehrperson mit.
Gesprächstermine | Nach oben |
Für Gespräche mit den Lehrpersonen oder der Schulleitung ist vorgängig ein Termin zu vereinbaren. Nur so kann der Gesprächspartner die notwendige Zeit einplanen, sich vorbereiten und sich dem Anliegen mit der entsprechenden Sorgfalt widmen. Gesprächstermine werden mit der Lehrperson
direkt vereinbart. Termine mit der Schulleitung können über das Sekretariat (Tel. 062 209 17 30) vereinbart werden.
Jokertage | Nach oben |
Die Schüler und Schülerinnen können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Angabe von Gründen fernbleiben (Jokertage). Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig der Klassenlehrperson mit.
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn der Unterricht nur am Morgen oder am Nachmittag stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen.
Es dürfen beide Jokertage miteinander bezogen werden. Es ist auch erlaubt die Jokertage als Ferienverlängerung einzusetzen.
Das Nachholen des verpassten Schulstoffes ist Sache der Eltern.
Konfliktsituation | Nach oben |
Fragen im Bezug auf den Unterricht oder Massnahmen der Lehrperson gegenüber Schülerinnen und Schülern werden immer zuerst zwischen der Lehrperson und den Erziehungsberechtigten besprochen. Wenn kein befriedigendes Resultat aus dem Erstgespräch möglich war, können weitere Gespräche mit Einbezug der Schulleitung folgen.
Krankmeldung des Kindes | Nach oben |
Wir sind darauf angewiesen, dass eine Krankheitsmeldung Ihres Kindes der Lehrperson vor dem Unterricht mitgeteilt wird. Wenn Ihr Kind ohne Information an uns der Schule fernbleibt, wird die Lehrperson versuchen, zuerst telefonisch mit den Eltern Kontakt aufzunehmen. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Schulleitung informiert. Nur mit einer rechtzeitigen Information können wir
ausschliessen, dass dem Kind auf dem Schulweg etwas passiert ist.
Es ist zwar schön, dass es immer wieder Kinder gibt, die trotzdem zur Schule gehen möchten, doch erweisen sie damit ihren Mitschüler/innen und den Lehrpersonen keinen Dienst:
Läuse | Nach oben |
Auch grösste Hygienevorkehrungen nützen nicht unbedingt gegen Lausbefall. Übertragungsmöglichkeiten von Läusen: von Mensch zu Mensch, gemeinsam benutzte Kämme, Mützen, Helme, Sofas, Spieltiere, textile Spielsachen, etc. Finden Sie auf dem Haarboden Ihres Kindes Läuse oder Nissen (Eier von Läusen), dann teilen Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrperson oder dem Schulsekretariat mit. Lassen Sie sich auch sofort in der Apotheke beraten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.lausinfo.ch
Dokument: Merkblatt und Ablaufschema_Kopflausbefall (pdf, 6324.3 kB)
Schulsystem | Nach oben |
Die kantonale Broschüre „Die Volksschule im Überblick“ orientiert über die Leitideen, die Strukturen und die rechtlichen Grundlagen der Solothurner Volksschule. Die einzelnen Schulstufen Primarstufe mit Kindergarten und Primarschule, Sekundarstufen I und II werden vorgestellt. Die Grafiken erlauben einen Gesamtüberblick über das solothurnische Bildungssystem. Integrierte Links auf Webseiten ermöglichen detailliertere Auskünfte und Informationen. Weitere Kapitel widmen sich Themen wie Früherziehung, den Verantwortlichkeiten von Schule, Elternhaus, Schülerinnen und Schülern, der Speziellen Förderung und der Sonderschulung.
Dokument: Volksschule im Überblick (pdf, 317.6 kB)
Schulweg/Elterntaxi | Nach oben |
Die Kinder werden sehr häufig zur Schule gefahren oder abgeholt. Selbstverständlich ist der Schulweg Sache der Erziehungsberechtigten und auch deren Kompetenzbereich. Wir möchten Sie trotzdem darauf aufmerksam machen, dass der gemeinsame Schulweg ein wichtiger Teil im Schulalltag bildet und nebenbei das Sozialverhalten fördert. Aus diesem Grund bitten wir Sie, wenn möglich darauf zu verzichten, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu fahren. Wenn Sie Ihr Kind trotzdem einmal zur Schule fahren oder abholen, bitten wir Sie, nicht vor, auf oder unmittelbar nach dem Fussgängerstreifen Ihr Kind ein- oder aussteigen zu lassen. Dies gefährdet nicht nur Ihr eigenes Kind, sondern auch Schülerinnen und Schüler, welche zu Fuss den Fussgängerstreifen überqueren wollen. Leider beobachten wir fast täglich solche gefährlichen Situationen.
Dokument: Schulweg (pdf, 1204.4 kB)
Unterrichtsausfall | Nach oben |
Der Unterricht wird so wenig wie möglich ausfallen. Die meisten Weiterbildungen der Lehrpersonen finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. Da dies aber nicht immer möglich ist, werden wir Sie frühzeitig über einen allfälligen Unterrichtsausfall informieren. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit einer Lehrperson organisiert die Schulleitung so rasch als möglich eine Stellvertretung. Damit die Blockzeiten eingehalten werden können, wird es auch bei Krankheit einer Lehrperson zu keinem kurzfristigen Unterrichtsausfall kommen (Blockzeiten betreffen nur die Morgenlektionen). Sollte es einmal nicht möglich sein, eine Aufsichtsperson für den Unterricht zu organisieren, werden Sie rechtzeitig informiert und Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind am Morgen trotzdem zur Schule zu schicken. Dieses wird dann in einer anderen Klasse betreut. Damit wir wissen, dass Ihr Kind in der Schule betreut werden muss, bitte vorgängig eine telefonische Benachrichtigung an das Sekretariat (062 209 17 30).
Zecken | Nach oben |
Unterricht findet nicht immer nur im Schulzimmer statt. Deshalb kann Ihr Kind mit Zecken nach Hause kommen. Sprays, langärmlige Shirts und lange Hosen schützen vor Zecken. Suchen Sie bitte Ihr Kind trotzdem nach Exkursionen nach Zecken ab. Zur Vorbeugung kann auch gegen Zeckenbisse geimpft werden. Wissenswertes über Zecken, Schutz vor Zecken und Krankheiten, die durch Zeckenbisse übertragen werden, finden Sie unter www.zecken.ch
Dokument: Zeckenflyer Gesundheitsamt Kt. SO (pdf, 4125.1 kB)
Zeugnis | Nach oben |
Jeweils am Ende des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler das Zeugnis, bzw. die Kindergärtner eine Bestätigung wie folgt: |
Klasse | Form der Rückmeldung | Bemerkungen |
Kindergarten | Bestätigung | Bestätigung gemäss kantonaler Vorlage |
1.- 2. Klasse | Zeugnis | Kompetenzen orientierte Leistungsbeurteilung gemäss kantonaler Vorlage |
3. - 6. Klasse | Zeugnis | Benotung der Leistungen in den Fächern Deutsch, NMG, Mathematik, Französisch, Musik, Turnen, Zeichnen, Gestalten, (Englisch ab der 5. Klasse) |